FAQ
Uns ist es wichtig, bei Wunsch, ein entsprechendes Telefonat auch mit der anderen konfliktbeteiligten Person zu führen, um von Anfang an ein Gleichgewicht für alle betroffenen Personen herzustellen. Bei Mediationen mit mehreren Beteiligten haben wir eine individuell abgestimmte Vorgangsweise.
Hier wollen wir aber darstellen, wie wir arbeiten:
Haltung: Wir glauben an die besonderen Möglichkeiten des Mediationsverfahrens. Die vor uns sitzenden Klient*innen und deren Themen sind uns ein Anliegen. Für uns ist Mediation nicht nur ein Beruf, sondern auch Berufung. Wir lieben unsere Arbeit als Mediator*innen. Sehr :-).
Ratschläge: Kein glücklich gewähltes Wort (wegen des „Schlag“ im Wort), aber wir erlauben uns, sowohl einen Rat als auch Empfehlungen auszusprechen. Dies aber erst, wenn wir das Gefühl haben, dass sich die Mediation andernfalls verfahren bzw. stecken bleiben würde. Denn je mehr von den Mediand*innen selbst erarbeitet wurde, desto stärker identifizieren sie sich mit dem Ergebnis.
Umgang mit von uns Wahrgenommenem: Konkret ist damit etwas Wesentliches gemeint, was uns während des Mediationsprozesses auffällt. Je nachdem, wie und wann es uns am geeignetsten erscheint und welche Bedeutung es für ein gutes Ergebnis bzw. die Aufgabenstellung hat, sprechen wir dies an, entweder in einem Einzelgespräch oder während der Sitzung.
Rechtsberatung: Wir unterscheiden zwischen Rechtsberatung und Rechtsinformation. Rechtsberatung ist auch strategisch und im Inhalt – je nach Klient*innensituation – abzuwägen und rechtsberatenden Berufen (wie Rechtsanwält*innen, Notar*innen etc.) sowie Rechtsberatungsstellen (z. B. bei Gericht etc.) vorbehalten. Nehmen wir als Beispiel den Ehegatt*innenunterhalt: Hier werden die beiden Partner*innen meist unterschiedliche Rechtsberatung erhalten.
Rechtsinformationen: Betrifft Rechtsthemen, bei welchen alle Beteiligten die gleichen grundsätzlichen Rechtsauskünfte zur ersten Orientierung bekommen. Diese geben wir auch in der Mediation. Ein klassisches Rechtsthema sind Parameter zur Bemessung des Kindesunterhalts.
Grundsätzliches zu Rechtsthemen: Je besser Personen ihre Rechte kennen, umso stabiler ist das Mediationsergebnis, dadurch vermeidet man spätere Erkenntnisse der Art „Ja wenn ich das gewusst hätte, dann hätte ich …“.
Sind Mediand*innen mit den Rechtsthemen stark gefordert, so helfen wir natürlich entsprechend weiter und klären Wege, um zu den entsprechenden Informationen zu gelangen. Am Rechtsthema ist bei uns noch keine Mediation gescheitert! :-).
Protokolle: Protokollierung von Mediationsergebnissen
Verschwiegenheit: Verschwiegenheit in der Mediation
Unsere persönliche Einschätzung: Wir haben wenige Mediationsabbrüche, vermutlich weil Mediand*innen spüren, dass uns die Regelung der dargebrachten Themen ein Anliegen ist und weil wir – wie Klient*innen uns mitteilen – ihre Konfliktthemen sehr auf den Punkt bringen und in der Folge auch am Punkt bleiben. Das hat gewiss auch damit zu tun, dass wir großes Augenmerk auf die Methode der Konfliktanalyse setzen.
Weitere Konfliktthemen: Wir bemühen uns, Ihnen bereits im telefonischen Vorgespräch auf Basis des geschilderten Konflikts/Themas eine ungefähre Einschätzung der Dauer des Mediationsverfahrens – bzw. der anzunehmenden Anzahl an Mediationssitzungen – zu geben.
Vereinfacht skizziert hat ein Mediationsverfahren bei familienrechtlichen Themen bzw. haben Mediationen mit bis zu drei Mediand*innen folgenden Ablauf:
Kostenloses telefonisches Erstabklärungsgespräch, bei familiären Themen, wenn möglich, mit allen Personen, die am Mediationsverfahren teilnehmen werden.
Die Terminbestätigung erfolgt per SMS (Termin, Adresse, Kosten, Infos) an alle Mediationsteilnehmer*innen.
Das Mediationsverfahren beginnt mit dem Kennenlernen der Klient*innen. Das Team Musil/Stadlmaier führt zu Beginn Einzelgespräche, bei denen beide Mediator*innen und jeweils ein*e Mediand*in anwesend sind. Das Team Schalko/Baur führt das Kennenlerngespräch gemeinsam mit beiden Mediand*innen.
Nach dem Erstgespräch wird der weitere Ablauf besprochen und anschließend umgesetzt; dabei erhalten Mediand*innen etwa von Sitzung zu Sitzung Aufgabenstellungen.
Zudem werden Übergangs- und Zwischenvereinbarungen erarbeitet, deren Umsetzung durch die Mediator*innen begleitet wird.
Sind externe Expert*innen notwendig (Gutachter*innen zu Steuer/Recht), werden diese im Regelfall über ihre Stellungnahmen und Gutachten in das Mediationsverfahren integriert.
Ziele einer familienrechtlichen Mediation sind meist die Optimierung der Kommunikation (Elternschaft) und die Erarbeitung von Regelungen und Vereinbarungen.
Der Ablauf einer Einzelmediation (mit einer*einem Mediator*in) oder mit mehreren Teilnehmer*innen bedarf eines individuellen Settings. Dies wird telefonisch mit der*dem zuständigen Mediator*in besprochen und vereinbart.
Das bedeutet für Sie: Kommen Sie so rasch, so unbekümmert und so ergebnisoffen, wie es Ihnen möglich ist, in die Mediation. Genießen Sie abseits des Konflikts das Leben, auch um Ihr Problem und dessen Klärung nicht mit weiteren Themen zu belasten.
Sie werden im Zuge des Klärungsprozesses durchaus wieder in die Verantwortung zu einer für Sie passenden Regelung gehen dürfen, jedoch bitte Schritt für Schritt - auf einem tragfähigen Fundament, das vielleicht ganz neu aufgesetzt werden darf.
Hier nennen wir ein paar der unserer Erfahrung nach häufigsten Gründe:
• Personen lassen sich nicht wirklich auf das Mediationsverfahren ein.
Das ist nicht zu verwechseln mit der Aussage „Mich interessiert so ein Mediationsverfahren nicht“. Denn diese Aussage deckt sich glücklicherweise nur selten mit der Haltung zur Mediation. Vielmehr ist es hilfreich, auch Mediand*innen, die beteuern, sehr an der Mediation interessiert zu sein, an ihrem aktiven Beitrag zur Mediation zur messen.
• Zwischenvereinbarungen, welche in der Mediation getroffen wurden, werden nicht eingehalten, wodurch das Vertrauen in den Mediationsprozess verlorengeht. Dies geht meist einher mit der Sinnfrage eines Mediationsprozesses und bedarf einer genauen Klärung.
• Interventionen der Mediator*innen gehen an der Aufgabenstellung oder an den beteiligten Personen vorbei, sodass die Mediand*innen das Gefühl entwickeln, dass die Mediation nichts oder nur bedingt etwas mit ihnen zu tun hat.
Eine der wichtigsten Kompetenzen einer*eines Mediators*in beinhaltet, einen trainierten Blick darauf zu haben, um welche Hintergrundthemen es bei der Problemstellung geht.
Anmerkung: Mit den von den Mediand*innen genannten Problemen kann mitunter nur indirekt gearbeitet werden. Die wahren Themen liegen meist eine oder zwei Ebenen darunter.
Oft hängt das Gespräch nicht inhaltlich, sondern atmosphärisch, und wenn hier am Inhalt (da er greifbar ist) festgehalten wird, kann sich der Prozess „verfahren“, die Mediand*innen fühlen sich unverstanden und ziehen sich – wenn dies nicht korrigiert wird – emotional aus der Mediation zurück („emotionale Kündigung“).
Daher unsere Bitte: Teilen Sie uns unbedingt mit, wenn Sie sich sequenzweise nicht verstanden fühl(t)en!
• Spielt das Gegenüber gerade Spiele (nicht weiter schlimm – das haben wir alle schon einmal getan ;-)) oder verdreht Tatsachen („gaslighting“) oder anderes mehr, so kann mit gutem Grund erwartet werden, dass dies von den Expert*innen erkannt wird. Wenn dies dann gar nicht passiert, kann es zur Beendigung der Mediation kommen.
Deswegen ist es auch so wichtig, dass offen kommuniziert wird, nur dann hat die Mediation eine reale Chance.
• Mitunter wollen Mediand*innen die Mediation einfach scheitern lassen, etwa weil sie sich auf einem anderen Weg (per Gerichtsverfahren, Aussitzen einer Situation etc.) bessere Erfolge versprechen. Das kann den Mediand*innen von vornherein nicht gleich bewusst sein. Dies sollte Sie aber nicht grundsätzlich von einem Mediationsverfahren abhalten, denn auch bei Mediationen, die abschließend zu keiner Regelung führten, erhalten wir Rückmeldungen, dass die gesetzten Schritte und die gewonnenen Erkenntnisse sehr hilfreich waren.
Elementar für eine mediative Klärung ist die Kompetenz der Mediator*innen, den Problemhintergrund der Mediand*innen zu erkennen und deren Persönlichkeit wahrzunehmen.
Im Regelfall geht es um zwischenmenschliche Konflikte, die am effektivsten mit mediativen Interventionstechniken zu regeln sind.
Gibt man von Beginn an Lösungen und Modelle vor, welche sehr am Rechtssystem orientiert sind, hat das nur bedingt mit Mediation zu tun.
Mediation ist ein Verfahren, in welchem Personen dabei begleitet werden, eigenverantwortlich Regelungen und Lösungen zu erarbeiten, und zwar auf Basis des methodischen Konzepts, dass eigenverantwortlich erarbeitete Regelungen und Änderungen der Verhaltensmuster - aufgrund erhöhter Identifikation der Beteiligten - stabiler sind. Die Qualität der Ergebnisse vor einer finalen Vereinbarung rechtlich überprüfen zu lassen wird in der Mediation unterstützt, eine vorschnelle rechtsorientierte Lösungssuche ist jedoch nicht Teil des Mediationsverfahrens.
Bevor Sie jedoch die Entscheidung treffen, es nicht am mediativen Weg zu versuchen, bieten wir Ihnen an, Ihre Bedenken mit Ihnen zu besprechen.
Wir nehmen uns dafür gerne Zeit. In diesem (telefonischen) Gespräch geht es nicht darum, unstrukturiert eine Konfliktgeschichte zu erzählen (auch wenn das mitunter guttut). Dieses Klärungstelefonat soll Struktur geben und aufzeigen, auf welchem Weg - und ob überhaupt - der anstehende Konflikt eine Regelungschance hat.
Und ja, Mediation ist in den meisten Fällen möglich. Die Frage ist immer: "Was ist denn die Alternative zu einer guten außergerichtlichen Regelung?"
Grundsätzlich ist die Mediation ein Verfahren, dessen Grundidee ein wertschätzender wechselseitiger Umgang ist. Wenn dies gelingt, dann ist mit vielen Menschen viel möglich :-) - und selbst wenn die Mediation nicht in einer Regelung mündet, sind zumindest Alternativen geklärt worden.
Diese Verstrickungen manifestieren sich in sogenannten "Selbstverhandlungen" oftmals deutlich, und es kommt dann zu den bekannten Vorwürfen, Konflikten etc., wodurch es zur "Erkenntnis" kommt, dass Gespräche keinen Sinn ergeben, und vom Mediationsverfahren Abstand genommen wird.
Das passiert möglicherweise ohne Vorverhandlungen nicht.
Sohin raten wir von Eigenverhandlungen ab und empfehlen, dass jede*r für sich selbst überlegt, was er*sie gerne hätte, und diese Ideen in die Mediation mitnimmt.
Siehe auch: Bei uns hat Mediation keinen Sinn.
Im Zuge eines Mediationsverfahrens empfehlen wir Folgendes:
• Grundsätzliche Rechtskenntnisse und die Bereitschaft, sich zu informieren, sind immer sinnvoll!
• Rechtsthemen zeigen sich relativ schnell. Diese anwaltlich zu besprechen, um juristisch beraten zu sein, und für das Mediationsverfahren Informationen einzuholen ist ratsam – wir helfen gerne dabei, die richtigen Fragen zu formulieren, um entsprechend inhaltsreiche Antworten zu erhalten, mit denen weiterverhandelt werden kann.
• Die Mediationsergebnisse anwaltlich überprüfen zu lassen und sich dabei auch auf Auswirkungen auf andere Rechtsthemen hinweisen zu lassen wird im Sinne des Prozesses empfohlen!
Am förderlichsten für ein Mediationsverfahren sind Rechtsanwält*innen, die zunächst ihre Rolle als Beratungsanwält*innen wahrnehmen. Vorschnelle schriftliche, behördliche, gerichtliche Interventionen/Eingaben/Anträge durch Rechtsanwält*innen sind selten förderlich für das Mediationsverfahren und in der Regel auch nicht notwendig. Bei Gefahr in Verzug gelten diese Hinweise natürlich nicht!
Wenn aufgrund des Mediationsergebnisses Verträge etc. errichtet werden sollen/müssen, dann ist es ratsam, dass Ihr Rechtsanwalt/Ihre Rechtsanwältin Sie die Formulierungen betreffend entsprechend berät/vertritt.
Jede Person hat Eigeninteressen, so auch wir! Wir wollen mediieren, weil wir von der Wirkung von Haltungsänderungen überzeugt sind, viel Erfahrung haben, daher auch die Grenzen der Mediation gut wahrnehmen können und uns der Erfolg oft (in über 70 Prozent der Mediationen) recht gibt.
Wenn es erschwerende Faktoren gibt, die unklar lassen, ob im konkreten Fall ein Mediationsverfahren erfolgreich geführt werden kann, so ist eine seriöse Einschätzung erst nach zwei bis drei Terminen möglich.
Der Grund dafür kann (vielleicht) eines dieser drei Szenarien sein:
a) ein*e Kolleg*in/Rechtsanwält*in, die*der keinen Verdienstentgang erleiden möchte;
b) ein*e ehemalige*r Klient*in, der*die aufgefordert wurde, sich einer Vereinbarung entsprechend und/oder wertschätzend zu verhalten oder der*die das Verfahren als willkommene Plattform sah, sich durchzusetzen und dabei nicht unterstützt wurde;
c) ein*e Expert*in, die sich von uns kritisiert fühlte.
Wir halten es für wichtig, Verhaltensweisen zu hinterfragen, und wir wissen, dass Erzählungen über Dritte (wenn auch nur im Kleinen, jedoch oft mit großer Wirkung) Veränderungen erfahren.
Unsere Klient*innen und deren Wohlergehen sind uns jedenfalls ein großes Anliegen.
Wir können Ihnen nur empfehlen, mit uns ins Gespräch zu kommen, und Sie entscheiden dann, ob Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen und bei uns eine Mediation machen wollen.
In unserem Institut setzt sich das Team meist aus einer CoMediatorin mit juristischer Ausbildung (Juristin) und einem CoMediator (männlich) mit psychosozialer Ausbildung zusammen.
Wir sehen uns in unserer Tätigkeit jedoch primär als Mediator*innen und fühlen uns den Methoden der Mediation verpflichtet.
Unsere Aufgabe ist es sohin, Interventionen zu setzen, die ein Ergebnis im Sinne der Aufgabenstellung unserer Mediand*innen ermöglichen.
Die geförderte Familienmediation ist nur im Rahmen von Co-Mediation möglich, was sehr im Sinne der Sache ist. Auf diesem Wege ein herzliches Dankeschön an Herrn Dr. Ewald Filler, Bundeskanzleramt!
Eine Einzelmediation wird meist dann angewendet, wenn sie der Aufgabenstellung mehr entspricht oder wenn die Co-Mediation zu kostenintensiv wäre. Einzelmediationen werden leider nicht gefördert. Paarkonflikte können in der Einzelmediation meist gut geklärt werden.
Welches "Setting" für das anstehende Anliegen am besten geeignet ist, klären wir am besten mit Ihnen gemeinsam am Telefon. Wir nehmen uns Zeit für Sie.
Verhandeln Sie selbst, so müssen Sie zumindest mit drei Ebenen „jonglieren“:
1. die Inhaltsebene – das, was Sie als Thema verhandeln möchten;
2. die „atmosphärische“ Ebene – hier gilt es, eine Stimmung zu halten, die eine Lösung zwischenmenschlich ermöglicht – und
3. die Klärungsebene – auf dieser Ebene geht es darum, notwendige Themen und Fragen mit zu bedenken, die nötig sind, um eine nachhaltige Lösung/Regelung zu erarbeiten.
In einer Konfliktsituation ist es ein schwieriges und mitunter nicht leistbares Unterfangen, diese drei Ebenen selbst zu managen.
Mediator*innen nehmen Ihnen die atmosphärische und auch die klärende Ebene ab. Zudem werden Schritte und (Zwischen-)Ergebnis auf ihre Alltagstauglichkeit hinterfragt, und zwar mit dem Ziel einer stabilen und nachhaltigen Regelung. Und nicht zuletzt fällt es einer außenstehenden Person leichter, sich in einem Konflikt zu orientieren.
Ein Gerichtsverfahren dreht sich oft um Positionen aufgrund eines in der Vergangenheit liegenden Verschuldens, die Mediation thematisiert eine Regelung für die Zukunft anhand der vorhandenen Bedürfnisse und Ressourcen - inklusive einer Würdigung von Verletzungen und Bemühungen in der Vergangenheit.
Zudem verfügen Mediator*innen methodisch über mehr Möglichkeiten als die*der Richter*in.
Wir können alle möglichen lösungsorientierten Fragen stellen, können über Verletzungen/Kränkungen/Ärger etc. reden, können eine Entschuldigung bzw. ein Verzeihen, aber auch eine Abgrenzung gegen Vereinnahmungsversuche einleiten, können kreative, sehr individuelle Lösungen/Regelungen erarbeiten usw.
Das Mediationsverfahren ist sehr darauf bedacht, den Mediand*innen keinen weiteren Schaden zuzufügen, sodass es nach der Konfliktregelung gut möglich sein sollte, miteinander zu reden, was beispielsweise für eine gemeinsame Elternschaft sehr vorteilhaft ist.
Bei Gericht können Sie gewinnen, aber zum einen geschieht dies nicht annähernd in der Hälfte der Fälle (es kommt häufig zu einem Vergleich, auch nach langer Verfahrensdauer), und zum anderen besteht auch die Gefahr, dass weiterer zwischenmenschlicher Schaden entsteht und die Gesprächsebene und, um beim Beispiel zu bleiben, somit auch die Elternschaft langfristig negativ beeinträchtigt ist.
Von hoher Bedeutung ist auch die Verschwiegenheitspflicht der Mediator*innen nach dem Zivilrechtsmediationsgesetz (was für alle unsere Mediator*innen gilt).
Sohin kann vieles offen ausgesprochen werden, ohne dass es (von unserer Seite) an die Ohren der*des Richter*in gelangt. Für nachhaltige und tragfähige Regelungen/Vereinbarungen ist das von großem Vorteil!
Natürlich können Details aus der Mediation an das Gericht gelangen, wobei dann in der Regel Aussage gegen Aussage steht. Zudem halten wir unsere Klient*innen auch wechselseitig zur Verschwiegenheit an.
Somit stellt sich die Frage: Was spricht denn grundsätzlich dagegen, eine Mediation für (zumindest) drei Sitzungen auszuprobieren? Selbst Ihre rechtlichen Fristen werden vom Gesetzgeber gewahrt (Fristenhemmung während eines Mediationsverfahrens). Wenn es nicht klappt, steht Ihnen der Gerichtsweg immer noch offen.
Liegt ein Ergebnis in seiner Grundtendenz stabil am Tisch, so ist es äußerst wertvoll, rechtliche Überprüfungen zu veranlassen und den rechtlichen Feinschliff bei Bedarf durch einen Rechtsanwalt, eine Rechtsanwältin setzen zu lassen.
Geht es dann um Klärung/Regelung von Konflikten/Problemen, so ist die juristische Kompetenz noch immer von geringer Bedeutung, denn oft sind das natürliche Rechtsempfinden und die Rechtsprechung bei weitem nicht deckungsgleich. Die juristische Kompetenz kann helfen, die "Rechtsrealität" einfließen zu lassen, und dies kann zur Orientierung dienlich sein.
Im Regelfall möchten die Menschen eine persönliche, individuelle Regelung/Vereinbarung. Bei der Umsetzung einer rechtskonformen Verschriftlichung der Regelung/Vereinbarung ist die juristische Kompetenz vorteilhaft und wichtig.
Fazit: Aus unserer Sicht ist die mediative Kompetenz die relevante für die Lösung/Regelung von Konflikten.
Eine juristische Ausbildung kann hilfreich sein, gleichzeitig aber auch hinderlich sein, weil Jurist*innen mitunter verleitet sind, Menschen in ihr juristisches Regelwerk "hineinzugießen".
Vereinfacht gesagt ist die Verschwiegenheit in einem Zivilprozess wie für Seelsorger*innen ("Beichtgeheimnis") geregelt, das bedeutet, Mediator*innen können nach Zivilrechtsmediationsgesetz (alle unsere Mediator*innen) selbst durch unsere Mediand*innen nicht von der Verschwiegenheitsregelung entbunden werden. Der Gesetzgeber hat dies so gestaltet, damit in einer Mediation alles offen besprochen werden kann.
Mit Mediationsbeginn bleibt die Frist stehen und läuft erst mit Ende/Abbruch der Mediation weiter. Wenn Sie dazu weitere Fragen haben, können wir diese gerne am Telefon umfangreicher und mit Beispielen erläutern.
Eine anwaltliche Vertretung in einem Scheidungsverfahren wird von den Versicherungen meist nicht als Leistung gewährt, die Kosten einer Mediation hingegen wird häufig (teilweise) übernommen.
Der grundsätzliche Ablauf ist folgender:
Sie stellen bei der Versicherung eine Deckungsanfrage und erhalten dann meist eine Zusage, in welcher die Gesamtsumme genannt wird, bis zu der Einzel- oder Co-Mediation übernommen wird, wie auch ab welcher Sitzung, häufig ab der zweiten Sitzung.
Wir empfehlen, dass Sie sich vorab Ihren Versicherungsvertrag ansehen bzw. mit Ihrer*m Versicherungsvertreter*in sprechen und dann mit der Versicherung Kontakt aufnehmen. Bei diesbezüglichen Fragen können Sie uns gerne anrufen.
Wichtig ist, dass Sie die Angelegenheit mit der Versicherung schon vor Mediationsbeginn geklärt haben!
Vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung mit inkludierter Mediation sollten Sie Folgendes mitbedenken:
1. Welche Bereiche möchten Sie durch Mediation abgedeckt haben? Mancher Familienrechtsschutz deckt eine Scheidungsmediation nicht ab!
2. Welche Mediationshonorarhöhe soll abgedeckt sein? Wir empfehlen, dass mindestens € 2.600,– an Mediationshonorar durch die Versicherung übernommen werden sollte.
3. Gibt es freie Mediator*innenwahl?
4. Muss vor Kostenübernahme eine hausinterne Mediation (etwa im Haus der Rechtsschutzversicherung) versucht worden sein?
5. Gibt es Verfahrensvorgaben, dass etwa bereits ein Antrag bei Gericht, z. B. eine Scheidungsklage, vorliegen muss? Das hätte nämlich mitunter auf inhaltlicher Ebene nachteilige Folgen. All das mag unverständlich erscheinen, aber Rechtsschutzversicherungen haben durchaus öfter solche Vorgaben.
Wir legen daher großes Augenmerk auf diese Methode.
Alle weiteren Interventionen bauen darauf auf.