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Auch wenn es einfach klingt. Miteinander reden hilft!


Eine Konfliktlösung fällt oft leichter, als man denkt. Das wissen wir aus langjähriger Erfahrung.

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Wir unterscheiden zwischen Sitzungs- und Ergebnisprotokoll. Bei uns können Sie gerne, wenn alle Beteiligten dies wünschen, ein Protokoll der Ergebnisse erhalten. Dieses Protokoll können Sie dann als Grundlage z. B. für den Scheidungsvergleich oder für einen prätorischen Vergleich vor Gericht oder für einen Vertrag für Ihre*n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder Notarin/Notar verwenden.


Sitzungsprotokolle werden keine erstellt - auch darum nicht, weil diese Sitzungsprotokolle vor Gericht wie ein Ergebnisprotokoll präsentiert werden und (mangels Endergebnis) auch die Verschwiegenheitspflicht unterwandern könnten.

Zudem hören wir von Mediand*innen, welche schon Erfahrungen mit Sitzungsprotokollen gesammelt haben, dass sie sich oft nicht erinnern konnten, jemals dem Protokollieren zugestimmt zu haben. Um solchen Irritationen, zumal in einer ohnehin bereits schwierigen Situation bzw. einem schwierigen Prozess, vorzubeugen, haben wir uns gegen das Aushändigen von Sitzungsprotokollen entschieden.



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